Krankenkassenzuschuss

Festbetrag, den die gesetzliche Krankenkasse für ein Hörgerät übernimmt. Höhe abhängig von Verordnung und Anpassstandard.

Sobald laut Heil- und Hilfsmittelrichtlinien eine Indikation für Hörgeräte vorliegt, bezuschusst die Krankenkasse in Deutschland Hörgeräte mit maximal ca. 1.500 Euro für eine beidohrige Versorgung. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Hörgeräteverordnung (Muster 15), die Sie unkompliziert bei Ihrem HNO-Arzt erhalten.

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