Sie können in der Regel den Eigenanteil eines Hörsystems unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastung“, abzüglich einer Selbstbeteiligung von bis zu 1 – 7 % Ihres Jahreseinkommens, je nach Familiensituation absetzen.
Auch Zusatzkosten wie Reparaturen, Batterien oder Fahrtkosten zum Akustiker sind mit Belegen in der Steuererklärung absetzbar.

