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Hörgeräte Zuzahlung Krankenkasse

Krankenkasse – Übernimmt meine Krankenkasse einen Beitrag für meine Hörsysteme? Welchen Betrag übernimmt sie und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
Gibt es unterschiedliche Beiträge zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen?

Hier erfahren Sie alle nötigen Informationen zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse.

Selbstverständlich unterstützen OPTIMUS HEARING Partner Hörakustiker, Sie bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei der Erst- und Wiederversorgung.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, erhalten in der Regel pro Hörgerät einen Vertragspreis von bis zu 685 Euro. In bestimmten Fällen kann sich die Kostenübernahme auf 840 Euro erhöhen.

Die deutschen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zu Hörhilfen zu bezahlen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Damit Sie den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können, müssen Sie eine ohrenärztliche Verordnung vorlegen, die die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe bestätigt. Die Verordnung bekommen Sie vom HNO- Arzt.

Sobald Sie eine ohrenärztliche Verordnung von Ihrem Arzt erhalten, ist diese 28 Tage lang gültig.

Sobald Sie sich dann für Ihr Hörsystem entschieden haben, übernimmt ihr OPTIMUS Partner Hörakustiker gerne die gesamte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Gibt es unterschiedliche Beiträge zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen?

Kostenübernahme – Die „gesetzlichen Krankenkassen“  

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für eine Hörhilfe im Rahmen der Grundversorgung zu übernehmen. Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, erhalten in der Regel pro Hörgerät einen Vertragspreis von bis zu 685 Euro. In bestimmten Fällen kann sich die Kostenübernahme auf 840 Euro erhöhen. Zudem hat jeder Patient alle sechs Jahre die Möglichkeit ein neues Hörgerät zu beantragen.

Kostenübernahme – Die „privaten Krankenkassen“  

Auch die privaten Krankenkassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für eine Hörhilfe zu übernehmen. Grundlage für die Höhe der Kostenübernahme ist der zugrundeliegende Tarif beziehungsweise Versicherungsvertrag.

Ist darin kein Fest- oder Höchstbetrag festgelegt, müssen in der Regel die Kosten vollständig übernommen werden. 

Kann man Hörsysteme steuerlich absetzen?

Sie können den Eigenanteil eines Hörsystems unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastung“, abzüglich einer Selbstbeteiligung von bis zu 1 – 7 % Ihres Jahreseinkommens, je nach Familiensituation absetzen.

Auch Zusatzkosten wie Reparaturen, Batterien oder Fahrtkosten zum Akustiker sind mit Belegen in der Steuererklärung absetzbar.

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